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Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 8. Jan 2025, 19:57
von ChrisH91
Genau!
Denke der Gen7 wird vielleicht eine Keramikversiegelung bekommen, aber das wars erstmal.
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 8. Jan 2025, 22:38
von Drizzit
Danke.
Ja meiner bekommt nächsten Montag seine Keramikversiegelung und die Hohlraumversiegelung und Unterbodenschutz dann sobald es Wärmer und Trocken ist.
Dann hoffe ich mal auf rostfreie Fahrten über Jahre hinweg.
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 9. Jan 2025, 12:27
von Levellord
Ich habe auch lange darüber nachgedacht, ob und wie und warum und wie teuer....aber mich dann doch dagegen entschieden. Erstens weil es gibt einen Langzeitbericht von einem Mustangfahrer der es nicht hat machen lassen und seit 7 Jahren daily fährt und klar Korrosion gibt es immer....aber es rostet nichts wie scheiße durch. Zweitens Schutz hin oder her....sobald unten was am Auto gemacht werden muss, ist der Schutz an der Stelle wieder weg, da Teile ausgetauscht werden, oder aber der Schutz entfernt wird vor Reparatur....dann darf man gleich nachversiegeln.....da muss man sich doch auch gleich mitfragen, ob es das Geld dann wert ist....zumal man sich echt Gedanken machen muss wie lange das Fahrzeug im Besitz bleiben soll...im Moment kann man maximal bis 2035 denken und dann schauen was so kommt etc.
Außerdem weiß man auch nicht wie lange man das Fahrzeug überhaupt besitzen wird, kann soviel im Leben passieren und solange man kein Sammler von Autos ist....macht das keinen Sinn....es sei denn man hat einfach zu viel Geld übrig.
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 9. Jan 2025, 12:47
von formelhirsch
Wie lange ist denn bei Ford die Durchrostungsgarantie ab Neukauf?
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 9. Jan 2025, 13:01
von Levellord
formelhirsch hat geschrieben: ↑9. Jan 2025, 12:47
Wie lange ist denn bei Ford die Durchrostungsgarantie ab Neukauf?
12 Jahre
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 9. Jan 2025, 13:02
von formelhirsch
Sind zur Einhaltung dieser Garantie Aktionen bei Ford notwendig bzw. vorgeschrieben?
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 9. Jan 2025, 13:47
von David86
formelhirsch hat geschrieben: ↑9. Jan 2025, 13:02
Sind zur Einhaltung dieser Garantie Aktionen bei Ford notwendig bzw. vorgeschrieben?
Ich meine gelesen zu haben das beim jährlichen Service eine Visuelle Kontrolle mit erledigt und vermerkt wird. Sollte man diese auslassen, verfällt wohl auch der Garantie Anspruch auf eben diese 12 Jahre.
Aber alles ohne Gewähr.
Vermutlich aber auch wieder das übliche Thema, kein Service beim Freundlichen, also auch keine Garantieansprüche gegen Durchrosten da man ja seinen Pflichten als Fahrzeughalter nicht nachgekommen ist.
Aber dafür müssten man mal die Garantie Bedingungen durchkauen, wird schon irgendwo das passende stehen.
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 9. Jan 2025, 18:53
von Jomu
Bei meinem Mustang 6 VFL musste alle zwei Jahre eine Karosserie- und Lackschutzkontrolle von Ford durchgeführt werden, die auch mit ca. 20 € extra bei der Inspektion berechnet wurde. Da mein Vorbesitzer dies einmal nicht durchführen ließ, bekam ich keine Gewährleistung bei einer Alukorrosion an der Haube und den vorderen Radläufen. Man kam mir nur preislich etwas entgegen.
Ich gehe davon aus, dass diese Kontrolle beim neuen Modell im gleichen Turnus ebenfalls einzuhalten ist.
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 9. Jan 2025, 20:52
von Kapitän
In der Ford Pass App kann man die Wartungsintervalle anschauen: * Sichtprüfung von Karosserie und Lackierung -- Alle 12 bzw. 24 Monate je nach Fahrzeugtyp und Baujahr / Zulassungsdatum zur Erhaltung der Garantie gegen Durchrosten. Auszuführen während der entsprechend markierten (+) Arbeitsschritte, siehe detaillierte Checkliste D1467. (Arbeitsposition 54 5551 +) * gehört zur Inspektion dazu und ist nicht optional. Es muss aber ggf. zusätzlich vergütet werden.
Re: Holraumversiegelung / Unterbodenschutz
Verfasst: 9. Jan 2025, 22:02
von Jomu
....und die zweite Inspektion wurde damals vom Vorbesitzer nicht bei Ford gemacht (daher keine Sichtprüfung), wodurch ich mit Anspruch auf Gewährleistung raus war.