Kennzeichenträger

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Mustang274
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Mustang274 »

Am besten gefällt mir allerdings die Variante über das seitliche Anbringen über das Gewinde der Abschleppöse.

Hier ist halt die Frage, ob das erlaubt ist?
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CORS
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von CORS »

So wie auf dem Foto meinst du es wahrscheinlich. Keine Ahnung ob es erlaubt ist. Ich persönlich glaube dass es wahrscheinlich nicht erlaubt ist. Bei einem Import wie nem Dodge Challenger geht es aber.
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IMG_7658.jpeg (392.48 KiB) 2011 mal betrachtet
Mustang274
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Mustang274 »

Genau das meine ich.

Meiner ist ein US-Modell. Vielleicht geht da was?
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von CORS »

Ruf mal bei deinem Straßenverkehrsamt an die werden es dir sagen können welche Auflagen bei einem Import gelten.
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Stangpeng
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Stangpeng »

Alfa Romeo hat es auch so bei manchen Modellen, ebenso wie ein VW-Käfer Restaurator, der das wohl als sein Markenzeichen sieht.
Solange es nicht frei rumflattert und zu sehr zur Seite steht, sollte das kein Problem sein.
Kannst es ja mal temporär da ankleben und beim TÜV oder Dekra vorbeifahren und fragen.

Oder mal Gesetzestext zur Kennzeichenanbringung ergoogeln.
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Kapitän
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Kapitän »

In § 10 FZV ist geregelt, wie ein Kennzeichen angebracht sein muss. Die Vorschrift ist zwar nicht bis ins letzte Detail eindeutig formuliert, aber einige Grundsätze gelten klar:

  • Das Kennzeichen muss gut sichtbar und lesbar sein.
  • Es darf nicht zu weit seitlich montiert werden.
  • Es darf auch nicht so schräg stehen, dass man es aus bestimmten Blickwinkeln schlecht oder gar nicht erkennen kann.
  • Vor allem muss es von vorne ausreichend sichtbar bleiben.
Deshalb ist eine seitliche Kennzeichenmontage, wie man sie häufig aus den USA kennt, in Deutschland normalerweise nicht zulässig. Bei Fahrzeugen, bei denen ab Werk eine mittige Befestigung vorgesehen ist – zum Beispiel beim Mustang – bekommt man eine Genehmigung für eine seitliche Montage praktisch nicht.

Ausnahmen gibt es nur, wenn konstruktionsbedingt keine andere Lösung möglich ist oder wenn die seitliche Anbringung bereits Teil der Typgenehmigung des Fahrzeugs ist. Das ist beispielsweise bei einigen Alfa-Romeo-Modellen der Fall, bei denen das Kennzeichen serienmäßig seitlich sitzt.

Theoretisch könnte noch eine Einzelabnahme durch TÜV/Dekra möglich sein, aber die Chancen sind bei Fahrzeugen mit vorgesehener mittiger Kennzeichenaufnahme eher gering.
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K.lausi
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von K.lausi »

Alfa Romeo stellt bei neuen Modellen (ab Giulia/Stelvio Facelift) das vordere Kennzeichen von der traditionellen seitlichen Position in die Fahrzeugmitte um. Dieser Traditionsbruch ist durch strengere EU-Fußgängerschutzvorschriften bedingt, die eine zentrale Platzierung zur Verbesserung der Sicherheit erforderlich

Somit Thema eigentlich durch...
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Stangpeng
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Stangpeng »

Deiner Einschätzung würde ich mal höflich widersprechen.
Hier der Passus aus dem Gesetzestext:
(8) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des vorderen Kennzeichens darf nicht weniger als 200 Millimeter über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeuges nicht verringern. Das vordere und das hintere Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets aus mindestens 20 Meter Entfernung lesbar sein.
Du brauchst scheinbar nichtmal eine "Zulassung" oder "Genehmigung", sofern diese Punkte erfüllt sind.
Also Geodreieck raus und abdafür!

Logischerweise sollte man dann aber den ätzenden originalen Rammbockklotzkennzeichenträger nicht gleichzeitig dran lassen und sonst auch keine leeren mittigen Bohrlöcher sichtbar haben, dann provoziert man auch keine zusätzlichen Diskussionen.
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Kapitän
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Kapitän »

@Stangpeng: Wenn man nur die Vorschriften in der FZV auslegt, hättest du tatsächlich Recht. Ich hatte ja aber auch auf die EU-Typgenehmigung hingewiesen. Maßgeblich ist insbesondere die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/535. Dort sind die Anforderungen an die Anbringung des vorderen Kennzeichens näher geregelt. Wer sich selbst einlesen möchte, findet die Verordnung als PDF auf Deutsch hier:

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2021/535

Wenn man die Vorgaben aus der FZV zusammen mit den Regelungen der EU-Typgenehmigung betrachtet, ergibt sich bei Fahrzeugen wie dem Mustang, dass das vordere Kennzeichen mittig anzubringen ist. Eine seitliche Montage entspricht in diesem Fall nicht den Vorgaben der Typgenehmigung.
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Stangpeng
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Stangpeng »

Wäre ja nett, wenn du auch sagen würdest, worauf du dich konkret beziehst, statt einfach in Fettschrift deine Interpretation hinzuknallen.

Hier zwei spezifische Abschnitte:
2.3.4.1.1. The space for mounting a registration plate at the front of the vehicle shall be such that the plate can be positioned entirely within the two parallel longitudinal vertical planes passing through the outer extremities of the vehicle, not taking into account any devices for indirect vision. The designated space itself shall not form the widest point of the vehicle.
Also egal, ob links, rechts oder mittig.

2.3.4.1.3. Front and rear registration plates shall be perpendicular (± 5°) to the longitudinal median plane of the vehicle, measured in the centre of the plate. ►M1 However, the type-approval authority may allow a tolerance up to ± 15° when requested by the manufacturer for the purpose of positioning the front registration plate off the centreline at the front of the vehicle for technical, aerodynamic or other reasons. ◄
Also max. 5° horizontal zur Seite geneigt, sofern nicht anders in der Typgenehmigung beantragt und genehmigt.
K.A., um wieviel die Stoßstange seitlich angewinkelt ist.

Ansonsten soll der Hersteller im Rahmen der Typgenehmigung in Zeichnungen darstellen, wo und wie die Kennzeichen angebracht werden können.
Hast du diese Zeichnung(en)?
Zeigen sie nur eine Befestigungsart?
Muss eine einzige dargestellte Befestigungsart auch benutzt werden, oder muss nur mindestens Eine vorgesehen werden?

Du darfst weiter machen, aber dann gerne auch etwas unterfüttert mit Konkretem.
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