Kennzeichenträger

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Mustang274
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Mustang274 »

Am besten gefällt mir allerdings die Variante über das seitliche Anbringen über das Gewinde der Abschleppöse.

Hier ist halt die Frage, ob das erlaubt ist?
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CORS
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von CORS »

So wie auf dem Foto meinst du es wahrscheinlich. Keine Ahnung ob es erlaubt ist. Ich persönlich glaube dass es wahrscheinlich nicht erlaubt ist. Bei einem Import wie nem Dodge Challenger geht es aber.
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IMG_7658.jpeg (392.48 KiB) 1219 mal betrachtet
Mustang274
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Mustang274 »

Genau das meine ich.

Meiner ist ein US-Modell. Vielleicht geht da was?
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von CORS »

Ruf mal bei deinem Straßenverkehrsamt an die werden es dir sagen können welche Auflagen bei einem Import gelten.
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Stangpeng
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Stangpeng »

Alfa Romeo hat es auch so bei manchen Modellen, ebenso wie ein VW-Käfer Restaurator, der das wohl als sein Markenzeichen sieht.
Solange es nicht frei rumflattert und zu sehr zur Seite steht, sollte das kein Problem sein.
Kannst es ja mal temporär da ankleben und beim TÜV oder Dekra vorbeifahren und fragen.

Oder mal Gesetzestext zur Kennzeichenanbringung ergoogeln.
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Kapitän
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Kapitän »

In § 10 FZV ist geregelt, wie ein Kennzeichen angebracht sein muss. Die Vorschrift ist zwar nicht bis ins letzte Detail eindeutig formuliert, aber einige Grundsätze gelten klar:

  • Das Kennzeichen muss gut sichtbar und lesbar sein.
  • Es darf nicht zu weit seitlich montiert werden.
  • Es darf auch nicht so schräg stehen, dass man es aus bestimmten Blickwinkeln schlecht oder gar nicht erkennen kann.
  • Vor allem muss es von vorne ausreichend sichtbar bleiben.
Deshalb ist eine seitliche Kennzeichenmontage, wie man sie häufig aus den USA kennt, in Deutschland normalerweise nicht zulässig. Bei Fahrzeugen, bei denen ab Werk eine mittige Befestigung vorgesehen ist – zum Beispiel beim Mustang – bekommt man eine Genehmigung für eine seitliche Montage praktisch nicht.

Ausnahmen gibt es nur, wenn konstruktionsbedingt keine andere Lösung möglich ist oder wenn die seitliche Anbringung bereits Teil der Typgenehmigung des Fahrzeugs ist. Das ist beispielsweise bei einigen Alfa-Romeo-Modellen der Fall, bei denen das Kennzeichen serienmäßig seitlich sitzt.

Theoretisch könnte noch eine Einzelabnahme durch TÜV/Dekra möglich sein, aber die Chancen sind bei Fahrzeugen mit vorgesehener mittiger Kennzeichenaufnahme eher gering.
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K.lausi
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von K.lausi »

Alfa Romeo stellt bei neuen Modellen (ab Giulia/Stelvio Facelift) das vordere Kennzeichen von der traditionellen seitlichen Position in die Fahrzeugmitte um. Dieser Traditionsbruch ist durch strengere EU-Fußgängerschutzvorschriften bedingt, die eine zentrale Platzierung zur Verbesserung der Sicherheit erforderlich

Somit Thema eigentlich durch...
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Stangpeng
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Re: Kennzeichenträger

Beitrag von Stangpeng »

Deiner Einschätzung würde ich mal höflich widersprechen.
Hier der Passus aus dem Gesetzestext:
(8) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des vorderen Kennzeichens darf nicht weniger als 200 Millimeter über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeuges nicht verringern. Das vordere und das hintere Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets aus mindestens 20 Meter Entfernung lesbar sein.
Du brauchst scheinbar nichtmal eine "Zulassung" oder "Genehmigung", sofern diese Punkte erfüllt sind.
Also Geodreieck raus und abdafür!

Logischerweise sollte man dann aber den ätzenden originalen Rammbockklotzkennzeichenträger nicht gleichzeitig dran lassen und sonst auch keine leeren mittigen Bohrlöcher sichtbar haben, dann provoziert man auch keine zusätzlichen Diskussionen.
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