Wandlung

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MZKO453
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Wandlung

Beitrag von MZKO453 »

Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht ein Fahrzeug zurück zu geben, zu wandeln?
Mein Dark Horse steht nun seit 8 Wochen auf dem Hof des Händlers und sie bekommen das Problem nicht gelöst (Klonk Geräusch beim Bremsen).
Von den vier Monaten, seit ich den hab, also die Hälfte in der Werkstatt. Und da sind die anderen Tage, an den weitere Nachbesserungen stattfanden nicht eingerechnet.
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Stangpeng
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Re: Wandlung

Beitrag von Stangpeng »

Erfahrungen habe ich zwar keine, aber dieser Artikel vom Adac ist ganz interessant:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... -neuwagen/

Was ich davon spontan mitnehme:
1) (Freundlich) schriftlich eine konkrete Frist zur Mangelbeseitigung setzen

2) Nicht auf Herstellergarantie verweisen lassen: der Verkäufer ist unmittelbar dir gegenüber verantwortlich

Wenn er gesprächsbereit ist, kannst du ihm ja offen sagen, dass du vom Kauf zurücktreten und dein Geld zurückhaben möchtest.
Die Kilometer, die du selbst damit gefahren bist, kann der Verkäufer als Wertminderung abziehen, aber das waren ja wohl nicht so viele bei dir.

Viel Glück, nein, viel Erfolg!
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MZKO453
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Re: Wandlung

Beitrag von MZKO453 »

Stangpeng hat geschrieben: 19. Nov 2024, 18:15 Erfahrungen habe ich zwar keine, aber dieser Artikel vom Adac ist ganz interessant:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... -neuwagen/

Was ich davon spontan mitnehme:
1) (Freundlich) schriftlich eine konkrete Frist zur Mangelbeseitigung setzen

2) Nicht auf Herstellergarantie verweisen lassen: der Verkäufer ist unmittelbar dir gegenüber verantwortlich

Wenn er gesprächsbereit ist, kannst du ihm ja offen sagen, dass du vom Kauf zurücktreten und dein Geld zurückhaben möchtest.
Die Kilometer, die du selbst damit gefahren bist, kann der Verkäufer als Wertminderung abziehen, aber das waren ja wohl nicht so viele bei dir.

Viel Glück, nein, viel Erfolg!
Danke für den Link, werde ich mir anschauen. Ich werde morgen nochmal anrufen/vorbeischauen. Mir von den Werkstattleitern Infos einholen, wie der Stand aktuell ist. Möchte den Männern auch ungern Druck machen, die können da nichts für. Allerdings komme ich dann nicht drumrum auch den Verkäufer in Kenntnis zu setzen, ihm eine Frist zu setzen um mich rechtlich abzusichern. Alles weitere wird dann irgendwie seinen Weg gehen. Ah, knapp 1800km sind auf der Uhr.
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Eifler
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Re: Wandlung

Beitrag von Eifler »

Bisher zweimal durchgemacht. Vor 20 Jahren und vor anderthalb Jahren. (vor anderthalb wurden alle mir bekannten Fahrzeuge diesescTyps gewandelt)


Die Zeitliche Komponente ist irrelevant. Entscheidend ist das ein und der selbe Fehler nicht behoben werden kann. Wenn immer neue Auftauchen ist juristisch jeder Mangel einzeln zu betrachten.

Kilometer und Schäden musst du bezahlen dafür muss dir der Kaufpreis für die Dauer verzinst werden. Kahm zuletzt 0 auf 0 raus allerdings bei 11 Monaten in der Werkstatt bei 14 Monaten im Besitz waren es nicht viele Kilometer.

Die geschrubte Felge musste bezahlt werden.

Die Wertermittlung hat ein Gutachter gemacht.
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Stangpeng
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Re: Wandlung

Beitrag von Stangpeng »

Eifler hat geschrieben: 20. Nov 2024, 12:50Die Zeitliche Komponente ist irrelevant.

Vom ADAC:
Für Verträge, die ab dem 1.1.2022 abgeschlossen wurden, genügt es, wenn der private Käufer den Händler nachweislich über den Mangel informiert. Der Händler muss diesen dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Macht er das nicht, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Um sicherzugehen, empfehlen die ADAC Juristinnen und Juristen, dem Händler eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen. Dafür können Sie das ADAC Musterschreiben verwenden.
Wäre das Auto mehrfach als "Fehler behoben" an den Besitzer übergeben worden und der Fehler nachwievor vorhanden, wären es mehrere erfolglose Versuche und eine Frist muss nicht gesetzt werden.
Wenn es aber 8 Wochen durchgehend zur Fehlerbehebung in der Werkstatt steht, ist ja noch kein erfolgloser Behebungsversuch abgeschlossen worden.

Aber wie gesagt, ich würde mit dem Händler sprechen. Wenn er ohne Fristsetzung dem Rücktritt zustimmt, weil es offensichtlich ist, dass er jede zuvor gesetzte Frist längst überschritten wäre, kann man sich den Schritt sparen.
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Sandwichkind
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Re: Wandlung

Beitrag von Sandwichkind »

MZKO453 hat geschrieben: 19. Nov 2024, 17:47 Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht ein Fahrzeug zurück zu geben, zu wandeln?
Mein Dark Horse steht nun seit 8 Wochen auf dem Hof des Händlers und sie bekommen das Problem nicht gelöst (Klonk Geräusch beim Bremsen).
Von den vier Monaten, seit ich den hab, also die Hälfte in der Werkstatt. Und da sind die anderen Tage, an den weitere Nachbesserungen stattfanden nicht eingerechnet.

Ist denn bei dir Verkäufer (Händler) und aktuelle Werkstatt identisch?
.....zu streben, zu suchen, zu finden und nie zu ruhen.....
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Re: Wandlung

Beitrag von Eifler »

Die Angemessene Zeit und die Angemessenheit der Fristsetzung legt aber erst im Nachgang ein Gericht fest.

Salopp gesagt wenn Teile nicht verfügbar sind kann der Händler nichts dafür das ist dann verschulden des Herstellers mit dem du aber keinen Vertrag hast.
Hier hat die EU auch viel versaut mit geänderten Vorgaben zur Vorhaltedauer und Liefertreue bei Ersatzteilen.

Besser und günstiger für alle Beteiligten ist auf jeden Fall eine direkte Einigung ohne Juristen. Im besonderen ein nicht genau definierbares Thema wie ein "klonk" muss ja erstmal als Mangel definiert und gewertet werden.

Z.b. Das Pfeifen der Fenster ab 160 km/h (anderes Fahrzeug) ist zwar ein konstruktionsfehler aber kein Mangel. Wurde auch vor Gericht in einem anderen Fall beim selben Fahrzeugtyp bestätigt. Die Werkstatt (nicht der Hersteller) hat es aber auf Kulanz aus der Welt geschafft.

P.s. Keine Ahnung was sich seit 22 getan hat zum Glück ist das kein regelmäßiges Problem.
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Stangpeng
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Re: Wandlung

Beitrag von Stangpeng »

Eifler hat geschrieben: 21. Nov 2024, 10:59Salopp gesagt wenn Teile nicht verfügbar sind kann der Händler nichts dafür das ist dann verschulden des Herstellers mit dem du aber keinen Vertrag hast.
Im ADAC-Artikel steht ja drin, dass der Verkäufer eben gerade nicht die Verantwortung an den Hersteller abwälzen darf, sondern für ein sachmangelfreies Fahrzeug zu sorgen hat. Kann er das nicht, sein Pech, denn der Kunde kann zu allerletzt was dafür.

@MZKO453
Du hattest vorgestern geschrieben, dass du gestern mal beim Händler vorbeifahren wolltest. Gibt's da schon was Neues?
Vielleicht spekulieren wir Halblaien hier unnötig rum.
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